Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an einem Rückbildungskurs in der Gruppe
Es wird folgendes vereinbart:
1. Der Rückbildungskurs umfasst 7 Unterrichtsstunden á 90 Minuten. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern der Kurs innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt abgeschlossen ist.
Zusätzliche Stunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen.
2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebamme nach § 134a SGB V.
3. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenverordnung des Bundeslandes als vereinbart.
4. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5. Eine Stornierung ist schriftlich per Mail oder Brief bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei Widerruf bis 3 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu entrichten.
Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs nicht wahrgenommen wird
6. Haftung für Eigentum
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.