Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an einem Rückbildungskurs in der Gruppe
Es wird folgendes vereinbart:
1. Der Rückbildungskurs umfasst 7 Unterrichtsstunden á 90 Minuten. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern der Kurs innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt abgeschlossen ist.
Zusätzliche Stunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen.
2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebamme nach § 134a SGB V.
3. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenverordnung des Bundeslandes als vereinbart.
4. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5. Eine Stornierung ist schriftlich per Mail oder Brief bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei Widerruf bis 3 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu entrichten.
Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs nicht wahrgenommen wird
6. Haftung für Eigentum
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.